Die Funktion der Wasseranlage
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Jedermann weiss, dass das Wasserrad die Mühle treibt, doch wie kommt das eigentlich zustande? |
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♦ Bei unterschlächtigen Mühlrädern fliesst das Wasser unter dem Mühlrad vorbei. |
♦ Bei mittelschlächtigen Mühlrädern fliesst das Wasser in halber Höhe auf das Mühlrad. |
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♦ Bei oberschlächtigen Mühlrädern fliesst das Wasser von oben auf das Mühlrad. |
♦ Schiffsmühlen sind fest verankerte Schiffe, unter denen die Strömung eines Flusses vorbeitreibt und das am Schiff installierte Mühlrad treibt. |
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♦ Bei Gezeitenmühlen treibt das steigende und fallende Wasser das Mühlrad während des Tidenhubs. Wie das funktioniert, hat die Uni Leipzig ausführlich dargestellt, folgen Sie bitte dem Link Gezeitenmühle.
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Gezeitenmühlen finden wir in Europa an der Atlantikküste, unsere Beispielbilder zeigen Mühlen in Portugal. | |
Für die Lahrensmühle bot sich das Prinzip des oberschlächtigen Rads an, denn die Glems war überwiegend von Wasserarmut gekennzeichnet. Nicht die Strömung des Wassers konnte also die Kraft bringen – dazu wäre erheblich mehr Wasser mit grösserer Strömung notwendig gewesen.
Man musste auf die Kraft setzen, die das Wasser sozusagen beim Herabfallen freisetzen konnte. Wie aber bringt man Wasser an der richtigen Stelle zum Herabfallen? Schließlich hat so ein Bach ein mehr oder weniger konstantes Gefälle über seine ganze Länge. Und wir brauchen die ganze Kraft nur an einer Stelle, nämlich da, wo unsere Mühle mit ihrem Wasserrad steht. |
Dazu zapft man etwa 1 km vor der Mühle den Bach an und leitet das Wasser in einem viel flacheren Gefälle, als es die Glems in ihrem natürlichen Verlauf hat, direkt zur Mühle. Diese Art der Teilung des Baches ist auf der Forstkarte des Andreas Kieser von 1682 erstmalig dokumentiert (Blick von Norden nach Süden). Zu jenem Zeitpunkt trägt die Mühle den Namen "Pfarherns Mül", siehe Die Geschichte der Lahrensmühle. |
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Der "obere Kanal" kommt von Richtung Süd-West und knickt hier am Blickpunkt zur Mühle hin ab.
Nur im Winter ist der Verlauf von Mühlkanal (links) und Glems (rechts) gut erkennbar. Im Hintergrund dampft ein Personenzug in Richtung Weil der Stadt. |
Die tief verschneite Talaue in einem Winter der frühen 1960er Jahre. |
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Damit der Wasserstrom in den Mühlkanal gelangt, muss man es dem Bach "verwehren", in seinem natürlichen Verlauf in vollem Umfang weiter zu fliessen. Dazu braucht man ein "Stauwehr" genau an der Stelle, an der man den Bach anzapft. |
Vom einstigen Stauwehr sind heute nur noch Überreste zu erkennen. |
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Jetzt klappt alles wunderbar: Eine um die andere Wasserradschaufel nimmt das herangeleitete Wasser auf: Das Rad dreht sich. |
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Wer alte Fotos von der Lahrensmühle studiert, findet nirgendwo ein Wasserrad abgebildet. Dies sass nämlich ganz diskret in der "Rad-" oder "Wasserstube".
Diese fröhliche Gesellschaft hat es sich im Mai 1939 an der Querverstrebung für den Leerlaufschieber gemütlich gemacht. |
Von vorn nach hinten gesehen zuerst der Steg über den Mühlkanal, dahinter die Querverstrebung für den Leerlauf-Schieber mit einem kleinen Steg. Und zuletzt die Wasserstube, die mit Brettern abgedeckt ist.
Im Jahr 1941 fand eine heftige Überschwemmung statt. Unser Fotograf hat die Mühle von Westen her abgelichtet und endlich ist die Wasserstube (rechts) zu sehen. Links davon die Mosterei, schwäbisch "Moste" genannt. |
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Nachdem das Wasser der Glems das Mühlrad angetrieben hat, gelangt es im "unteren Kanal" wieder zurück zum ursprünglichen Bachbett.
Die Gänseschar schwimmt Anfang der 1940er Jahre im unteren Kanal vor der Scheune. |
Vom Mühlengebäude fliesst der untere Kanal vorbei an Scheune, Geflügelstall, Remise und entlang dem Garten. Bäume säumen den rechts schräg aus dem Bild laufenden blau eingefärbten Kanal. |
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Die Zweiteilung des Gewässers wie auf dem weiter oben gezeigten Kartenausschnitt von 1682, reichte für eine optimale Steuerung des Wasserzuflusses zum Mühlrad nicht aus. Wenn zu viel Wasser kommt, dann drehen die Maschinen zu schnell. Mit einem Schieber, der hier per Handkurbel direkt in der Mühle bedient werden konnte, lässt sich die Wasserzufuhr zum Mühlrad begrenzen. Dann aber droht der Mühlkanal überzulaufen. Damit der Müller nicht ans etwa 1 km weit entfernte Stauwehr laufen muss, hat man nahe der Mühle einen zusätzlichen Überlaufkanal geschaffen, der zum Bach zurückführt, wie die Katasterkarte von 1831 zeigt. |
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Das "Übereich" zweigt einige Meter vor der Mühle ab und lässt überschüssige Wassermengen zurück in die Glems strömen.
Noch ein Blick nach Westen: Quer durch das Bild verläuft der Übereichkanal, rechts ist der Verlauf der Glems an Hand der Bäume zu erkennen. Im Hintergrund der Bahndamm in Richtung Weil der Stadt. Mit den Gänsen an der Lahrensmühle hat es eine besondere Bewandtnis. Sie endeten nicht etwa zu Weihnachten in der Bratröhre, sondern gingen eines natürlichen Todes dahin.
Der Zusammenfluss von Übereich und Glems, die hier im Bild Hochwasser führt.. |
Blick in Richtung Süd-West. Oben von der Bildmitte kommt links der Mühlkanal heran, rechts vom Mühlenensemble schimmert zwischen Bäumen kurz die Glems durch. Der Umgehungskanal ist auf dem Foto an dem quer verlaufenden üppigen Baumbestand zu erkennen.
Wir schauen in entgegengesetzter Richtung: Bach und Mühlkanal sind durch den reichen Bewuchs an Büschen und Bäumen gut erkennbar. Zunächst erfolgt die Wasserführung ziemlich parallel, dann zweigt die Glems nach links ab. Im Anschluss sehen wir das Übereich und dahinter die Gebäude der Lahrensmühle.
Hier die Ansicht noch etwas mehr aus Westen. |
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Quer durch das Bild verläuft im Vordergrund das Übereich. Zur Mühle hin ist der Leerlaufkanal mit dem Wasserfall zu erkennen.
Das mit Abstand beliebteste Fotomotiv der Wasseranlage der Lahrensmühle: Aus dem Mühlkanal gelangt das angestaute Wasser in herrlichem Fall in den Leerlaufkanal und wieder zurück in die Glems.
Die Schneeschmelze im Frühjahr bewirkt einen kräftigen Wasserfall. |
Heute ist Sonntag und Emil Lautenschlager will sein Mühlrad abstellen. Das geht am einfachsten, wenn er den Schieber am hier gezeigten "Leerlauf" zieht.
Der Lerrlaufkanal von der Mühle aus gesehen. Links unten im Bild über Eck der Leerlauf-Schieber und der Schieber für den Zufluss zum Mühlrad. Die "Rad-" oder "Wasserstube" ist unten rechts unter der dicken Schneeschicht zu erahnen.
Und hier gleich noch einmal.
Sogar Badenixen waren hier gelegentlich im Sommer anzutreffen. |
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Die Wasseranlage im Rückblick
| Das älteste erhalten gebliebene Schriftstück über die Wasseranlage der Lahrensmühle liegt im Kreisarchiv Böblingen und reicht zurück in das Jahr 1767. Anlässlich einer "Visitirung" wurde der Zustand der Wasseranlagen der Mühlen an der Glems untersucht und auf Vorschriftsmässigkeit geprüft. Wenn ein Bach wie die Glems eine eher geringe Wassermenge führt, muss der Müller die Möglichkeiten voll ausschöpfen, damit sich sein Mühlrad munter dreht. Gewisse Eigenmächtigkeiten gegenüber dem genehmigten Stand waren eher die Regel, wie wir noch erfahren werden. Die frühen Unterlagen sind – man ahnt es schon – handgeschrieben in altdeutscher Schrift. So kommt es, dass wir die alten Texte nur in längeren Zeitabständen vorstellen können, nachdem sie fehlerfrei entziffert wurden. Leichter fällt es ab etwa 1905, wo die ersten maschinengeschriebenen Schriftstücke auftauchen. Wir werden in nächster Zeit diesen Artikel Stück um Stück ergänzen. | |
Auch der Lageplan des Wasserbaugesuchs von David Wankmüller ist erhalten geblieben.
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Wie wir vom Nachfahren Hermann Beile der Gässlesmühle wissen, hat sich die zur Verfügung stehende Wassermenge der Glems durch die herzoglich verfügte teilweise Umleitung in Richtung Nesenbach/Stuttgart erheblich verringert. An der Gässlesmühle wurden der Gerb-, später der Mahlgang und schliesslich der Sägebetrieb stillgelegt.
Für jeden Mahl- oder Gerbgang wurde ursprünglich ein eigenes Wasserrad installiert, so auch in der Lahrensmühle. Um die Wasserkraft zu steigern, hat David Wankmüller einige Veränderungen im Zulauf durchgeführt, die in der nachstehen Bekanntmachung näher erläutert werden. Am 31. Mai 1904 hat er die Pläne zur Genehmigung des veränderten Wasserbauwerks unterzeichnet. Der Grundriss zeigt links das Wasch- und Backhaus, zur Mühle hin die Durchfahrt und rechts das Mühlengebäude mit drei Wasserrädern in der Radstube. Blau eingezeichnet links der Ober-Kanal, nach oben der Leerlauf-Kanal und rechts der Unter-Kanal. Die drei Wassererräder füllen die Radstube komplett aus. | |
Gleich auf der Titelseite der Glems- u. Würm-Gauzeitung erscheint am Dienstag, den 21. Juni 1904 unter Amtliche Bekanntmachungen Leonberg:
| Bekanntmachung, betreffend die Wasserwerksanlage des David Wankmüller zur Lahrensmühle in Eltingen. David Wankmüller, Besitzer der Lahrensmühle
Geb.-N. 230 auf Markung Eltingen, bittet um Erlaubnis zur Belassung der
nachstehenden, schon vor Jahren vorgenommenden Aenderungen an seiner
Wasserbenutzungsanlage. K. Oberamt. Gunzenhäuser, Amtm[ann] | |
| Die von Emil Lautenschlager in der Lahrensmühle angetroffene Wasseranlage ist nicht ausreichend leistungsfähig. Das hat schon sein Vorgänger Albert Kühnle erkannt. An Stelle der 3 Wasserräder soll ein einziges grosses Mühlrad für den Antrieb der Müllereimaschinen dienen, die Kraftverteilung auf die verschiedenen Mahl- und Gerbgänge übernimmt ein Getriebe. Dazu hat er die Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt J. Rilling & Söhne in Dusslingen mit der Planung beauftragt. Die Blaupausen werden erst im Jahr 1909 fertig, als Kühnle die Lahrensmühle bereits wieder verlassen hat, um sich nach Amerika abzusetzen.
Emil Lautenschlager übernimmt diese Planungen und setzt den Umbau im Jahr 1911 ohne Absprache mit den zuständigen Behörden in die Tat um. | |
| Aber der Obrigkeit sind die Veränderungen nicht verborgen geblieben. Das Königliche Oberamt Leonberg weist das Schultheissenamt Eltingen mit Schreiben vom 24. April 1912 wie folgt an: In der Lahrensmühle sollen in der letzten Zeit wesentl. Änderungen der Wasserwerkanlage ohne die erforderliche Genehmigung vorgenommen worden sein. Der Besitzer wolle darauf aufmerksam gemacht werden, dass er eine Anzeige an die K. Staatsanwaltschaft wegen Vergehen i[m] S[inne] des § 147 A[bsatz] 2 der Gew[erbe] Ordn[ung] wesent. auf Besserungsmassregeln gemäss § 147 Absatz 2, zu gewärtigen hat, wenn er nicht verspricht, alsbald ein vorschriftsmässiges Genehmigungsgesuch einzureichen. A[mt]m[ann] Klumpp Also so ganz ist der Herr Amtmann wohl nicht auf dem Laufenden, denn Emil Lautenschlager ist bereits seit 1908 Besitzer der Lahrensmühle. Jedenfalls wird der Müller zum Bürgermeisteramt in Eltingen zitiert und mimt zunächst einmal den Unschuldigen: Eltingen 25. April 1912 | |
Damit
gibt sich der Amtmann Klumpp natürlich nicht zufrieden, denn er schreibt
postwendend: Tags
darauf ist der Müller wieder ins Bürgermeisteramt Eltingen einbestellt
mit folgendem Ergebnis: |
Was
tatsächlich verändert wurde, erkennen wir aus folgendem Schreiben an das
K[öni]gl[iche] Oberamt Leonberg: Ebenso wurde der oberste Balken am Wehr neu eingezogen und hierbei, nach Angabe von Lautenschlager, höher als das Eichzeichen gelegt, später jedoch auf die genehmigte Höhe des Eichzeichens richtig gelegt. Leonberg, 5. Juli 1912 Das ruft
dem Amtmann Klumpp wieder auf den Plan, denn er leitet das Schriftstück
mit folgendem Wortlaut weiter: Der Herr Amtmann hat vergessen, diesen neumodischen Datumsstempel umzustellen und muss nun von Hand vom 5. auf den 6. korrigieren. | |
Jetzt helfen keine Ausreden mehr, es muss ein Wasserbaugesuch eingereicht werden. Das erweist sich als ziemlich aufwändiges Unterfangen. Vom Stauwehr bis zum Unteren Kanal wird die gesamte Wasseranlage aufgenommen, ein Lageplan und diverse Geländeschnitte erstellt. Der Wasserbautechniker Schwab benötigt bis zum 21. Oktober 1912, um die Pläne zur Genehmigung vorlegen zu können.
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Die Bekanntmachung aus der Glems- und Würm-Gauzeitung - Amtsblatt und Leonberger Tagblatt - vom 29. Oktober 1912 schildert den Stand: Königliches Oberamt Leonberg Den 28. Oktober 1912. |
Man glaubt es kaum, sogar die Rechnung der Glems- und Würm-Gauzeitung an das Königliche Oberamt für das Inserat der nebenstehenden Bekanntmachung ist erhalten geblieben: 3,53 Mark sind zu bezahlen, und zwar von Emil Lautenschlager, denn handschriftlich ist vermerkt: Das Schultheissenamt Eltingen wolle für die Bereinigung der vorstehenden Rechnung durch den Gesuchsteller Sorge tragen. Leonberg, 13. Nov. 1912 | |
Mit Schreiben No. 12551 vom 24. Dezember 1912 der Königlich Württembergischen Regierung des Neckarkreises an das K. Oberamt Leonberg ist der Umbau amtlich als genehmigt bestätigt. Beil[agen] Mit den Berichtsbeilagen & einer Verleihungs- & Genehmigungsurkunde in dreifacher Ausfertigung. Im Anschluss lassen wir dem K. Oberamt eine Verleihungs- & Genehmigungsurkunde zugehen: eine Ausfertigung bei den oberamtlichen Akten zu behalten, die zweite samt den damit verbunden Beilagen dem Unternehmer gegen Empfangsbescheingung auszufolgen, nachdem er sich mit den Genehmigungsvorschriften zuvor einverstanden erklärt hat & die dritte dem Schultheissenamt Eltingen zur Aufbewahrung in der Ortsregistratur zuzustellen. Nach Ausführung der Wasserbenützungsanlage wolle das K. Oberamt eine Untersuchung über ihre plan- und vorschriftsmässige Ausführung sowie die Richtigstellung sämtlicher vorhandener Werksbeschreibungen anordnen; der Entwurf hierüber ist dann unter Wiederanschluss der Akten zur Prüfung hieher vorzulegen, als Beilage fürs Wasserrechtsbuch ist je eine weitere Fertigung von /1.3.4 & 5 der oberamtlichen Akten erwünscht. Die gemäss Nr. 92.I.la des Tarifs zum allgemeinen Sportelgesetz angesetzte Sportel im Betrage von –:. 10 Mk. wolle das K. Oberamt von dem Unternehmer erheben und verrechnen. Sportel: Falls Sie das Wort "Sportel" nicht kennen, wir wussten's auch nicht: Es ist eine amtliche Gebühr. |
Diese Verleihungs- und Genehmigungsurkunde beschreibt die Einzelheiten der Wasseranlage. Wir greifen nur ein paar technische Details heraus: 1.) Die Oberkante der Übereichfalle wird um 7 cm höher, also auf –1,49 m unter S[icherheits] Z[eichen] gelegt. 2.) Die Leerlauffalle am Werk wird um 16 cm, also auf 0,90 m erbreitert, ihre Schwelle wird um 7 cm, d.h. auf –1,48 m unter S.Z. erhöht. 3. Die drei vorhandenen Wasserräder einschliesslich der zugehörigen Einlassfallen werden beseitigt; sie werden durch ein einziges oberschlächtiges Wasserrad von 3,36 m Durchmesser & 2,11 m Gesamtbeite ersetzt. Die neue Einlassfalle wird um 3,17 m bachabwärts gerückt, sie erhält eine lichte Breits von 1,42 m, ihre Schwelle liegt –1,70 m unter S.Z. 4.) Das Nutzgefälle am Werk (Oberkante Übereichfalle bis Unterwasserspiegel) wird um 17 cm auf 3,61 m gesteigert. | |
Jetzt nähern wir uns dem Höhepunkt des Verwaltungsakts, das Oberamt Leonberg schreibt dem Bürgermeister von Eltingen.
K. Oberamt Leonberg Beilagen: 1 Genehm. Urk. mit 6 Beil. Betreff: Änderung der Wasserbenützungsanlage des Triebwerks Nr. 25 (Lahrensmühle) in Eltingen. Das Schultheissenamt Eltingen wolle dem Lautenschlager eine Genehmigungsurkunde mit Beilagen gegen Empfangsbescheinigung ausfolgen, nachdem er sich zuvor mit den Genehmigungsvorschriften einverstanden erklärt hat. Die Sportel wolle eingezogen werden. Lautenschlager ist zu veranlassen, nach Ausführung der Wasserbenützungsanlge dem Oberamt Anzeige zu erstatten und von den Aktenstücken /1, /3, 4 u. /5 eine Fertigung für das Wasserrechtsbuch vorzulegen. Die weitere Fertigung der Genehmigungsurkunde ist für die dortige Registratur bestimmt. Am Klumpp An das Schultheissenamt Eltingen |
Die Eröffnung vorstehenden Erlasses und den Empfang der Ausfertigung einer Genehmigungs-Urkunde bestätigt mit der Erklärung, dass er sich mit den Genehmigungsvorschriften einverstanden erklärt u. dass er zum Wasserrechtsbuch später Vorlage machen werde Eltingen den 7. Januar 1913 z[ur]B[eurkundung] unter Beschluss der Sportel v. 10 M[ark] Sportel empfangen Mit der Begleichung der 10 Mark ist der Höhepunkt erreicht, es folgt aber noch ein kleines Nachspiel. | |
Ungeachtet des Umstands, dass der Müller ja vorab schon vollendete Tatsachen geschaffen hat, wird der Anschein dadurch gewahrt, dass Emil Lautenschlager sich rund zwei Wochen später erneut im Schultheissenamt einfindet:
Eltingen Oberamt Leonberg Es erscheint: Emil Lautenschlager, Lahrensmüller hier und gibt die Erklärung ab: dass seine Wasserwerksanlage vollständig erledigt sei und dass er nun um oberamtliche Nachvisitation bitte. t. Emil Lautenschlager Darunter folgt die weitere Anweisung vom Oberamt: Leonberg, den 23. Jan. 1913 | Der Herr Oberamtstrassenmeister antwortet nun zu unserer Verwunderung unter der Berufsbezeichnung Wasserbautechniker. Das scheint ja ein richtiger Tausendsassa zu sein. Wie dem auch sei, sein Bericht fällt positiv für Emil Lautenschlager aus:
Oberamtlicher Wasserbautechniker Josenhaus Unersuchungsbericht Betr: Wassertriebwerk T 25 des E. Lautenschlager zur Lahrensmühle Oa Leonberg Bei der Untersuchung am 19. Februar 1913 hat sich ergeben, dass die Anlage genau nach den Vorschriften der Genehmigungsurkunde Erlass vom 24. Dez. 1912 No. 12551 ausgeführt ist und keine Abweichungen vorliegen. Oberamtlicher Wasserbautechniker | |
![]() | Und der Wasserbautechniker liefert als Entwurf, der zu den Akten genommen wird, eine siebenseitige Beschreibung der Wasseranlage der Lahrensmühle, von der wir nur die letzte Seite herausgreifen wollen. Mittlere Wassermenge u. Wasserkraft Nach meinen Erfahrungen beträgt die mittlere Wassermenge 130 l/sec. Das Nutzgefälle beträgt 3,61 m, die Wasserkraft berechnet sich daher zu 130 x 3,61 : /75 = rd. 6,30 P.S. Im Anschluss wird das Dokument etwas konfus. Zunächst lesen wir das Anerkenntnis des Mühlenbesitzers, darunter jedoch das frühere Erstellungsdatum für das Gutachten. Und links davon hat noch der Beamte für das Wasserrechtsbuch seine Eintragung hinterlassen. Vorstehende Werksbeschreibung anerkennt in allen Teilen | |
Nach 1913 hat der Müller dann für 24 Jahre keine behördlichen Beanstandungen mehr mit seiner Wasseranlage. 1937 ist wieder Zeit für eine sogenannte Wasserschau mit folgendem Ergebnis:
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Abschrift Niederschrift der Vorwasserschau 1937. Zur Unterstützung der Wasserkraft ist ein Elektromotor aufgestellt. Der Werksbesitzer Emil Lautenschlager erklärt zu den Abweichungen Ziff. 1 oben, dass er diese belassen wolle. Er beabsichtige aber, bestimmt in den nächsten 2 Jahren anstelle des Wasserrades eine Turbine einzusetzen. Mit dem Gesuch um Genehmigung dieser Änderung werde er dann gleichzeit um Belassung der Abweichungen an der Übereichfalle (Ziff. 1 oben) nachsuchen. Aufgenommen | |
Auf die Beanstandungen von der Wasserschau geschieht zunächst nichts. Aber im September meldet sich der Landrat beim Eltinger Bürgermeister mit folgendem Schreiben:
Dem Herrn Bürgermeister in Eltingen zur Kenntnis
und Veranlassung des Erforderlichen. Über die Erledigung der Anstände
Nr. 6 und 10 ist mir bis 1.1.1939 zu berichten. Das nach Nr. 7 Abs. 2
und Nr. 11 zu Veranlassende ist bereits in Behandlung. Falls der Besitzer der Wasserbenützungsanlage T. Nr. 25, Emil Lautenschlager, das im letzten Absatz der Beilage genannte Gesuch nicht bis spätestens 1.11.1939 einreicht, hat er bis zu dies Zeitpunkt die Übereichfalle nach dem genehmigten Bestand wiederherzustellen. Dies ist Lautenschlager zu eröffnen. Leonberg den 14.9.1938 Nach unseren Quellen war seinerzeit jedoch Otto Meditsch Landrat in Leonberg, der Herr Obersekretär war wohl sein Stellvertreter. | Diese Aufforderung scheint keine hektischen Reaktionen hervorzurufen, denn zum genannten Stichtag 1.11.1939 ist bereits der Krieg ausgebrochen und im Landratsamt hat man wohl Wichtigeres zu tun, als sich um die Lahrensmühle zu kümmern. Erst 1942 wird der Schriftwechsel vom Bürgermeister von Leonberg (Eltingen ist mittlerweile eingemeindet) fortgesetzt.
Der Bürgermeister der Stadt Leonberg Herrn Landrat Betreff: Wasserbenützungsanlage T Nr. 25
Getreidemühle, sog. "Lahrensmühle" der Emil Lautenschlager Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist es
ausgeschlossen, dass die im Wasserschauprotokoll beanstandeten Mängel z.
Zt. behoben werden können. Der beabsichtigte Turbineneinbau muss
ebenfalls zurückgestellt werden. Ich bitte daher für Lautenschlager um
Terminverlängerung bis nach dem Krieg. Spindler | |
An Stelle einer Durchschrift wurde in früheren Zeiten oft der Entwurf für das Schreiben zu den Akten genommen und das hoffentlich fehlerfrei getippte Original versandt. So auch in diesem Fall.
2. Entwurf An die M A B K Lautenschlager hat mir erklärt, er hätte seine Wasserkraftanlage durch Einsetzung einer neuen Turbine gemäss seiner Verpflichtung vom 20. Oktober 1937 nicht erneuern können, da eine Bachkorrektion geplant war und die Abflussverhältnisse der Glems infolge einer im Zuge der Reichsautobahn zu eng gebauten Strassenunterführung sich ungünstig auf seine Anlage auswirkten. Auf diese Korrektion hoffe er immer noch, so dass er sich bis jetzt nicht habe entschliessen können, eine neue Turbine, die er gegenwärtig auch nicht erhalten könne, einzubauen. Ich habe den Triebwerksbesitzer durch den Bürgermeister hierauf aufgefordert, unter diesen Umständen das Belassungsgesuch für die s[eine]rz[ei]t vorgenommenen Abweichungen an der Übereichfalle gegenüber dem genehmigten Stand bis 1. März d[iesen] J[ahres] bei mir einzureichen. Dieses Gesuch werde ich nach Vorbehandlung s[eine]rz[ei]t vorlegen. In Vertretung: | Auch vom folgenden Schreiben wurde der Entwurf archiviert und das Original abgesandt:
Der Landrat Nr. 3815 Auf den Bericht vom 8.d[es] M[ona]ts Die Erledigung dieser Wasserschauangelegenheit ist auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht ausgeschlossen. Es handelt sich nur um die formelle Genehmigung der von Lautenschlager eigenmächtig vorgenommenen Abweichungen am der Übereichfalle, welche Lautenschlager nach der Niederschrift der Vorwasserschau vom 20. Oktober 1937 binnen 2 Jahren zusammen mit dem Einbau einer Turbine einhalten wollte. Wenn die Einsetzung der Turbine s[eine]rz[ei]t aus Gründen, die ausserhalb der jetzigen Umstände liegen, nicht möglich war, so hätte hierüber Bericht erstattet und das Belassungsgesuch der Abweichungen an der Übereichfalle eingereicht werden sollen, da diese Änderungen der Wassernutzung gemäss Art. 31 Abs. 4 des Wassergesetzes einer erneuten Verleihung bezw. Genehmigung durch die M[inisterial]A[bteilung für] B[ezirks- und] K[örperschaftsverwaltung] bedürfen. Lautenschlager, mit dem ich fernmündlich gesprochen habe, hat diese Notwendigkeit auch ohne Weiteres eingesehen und erklärt, er sei vom Herrn Bürgermeister hiezu in keiner Weise gehört worden. Wasserbautechniker, welche die nötigen Unterlagen zu diesem Gesuch liefern können (Heinz/Eltingen etc.) sind ohne Weiteres vorhanden. Ich ersuche, das Erforderliche beschleunigt zu veranlassen, dem Mühlebesitzer einen Termin für den Eingang des Gesuchs bis 1. März d[es] J[ahres] zu setzen, das Gesuch gemäss §§ 87 ff der Vollz[ugs] Verfüg[ung] z[um] W[asser] [G]esetz vorzubehandeln und zu diesem Zweck den Ober- bezw. Unterlieger der Anlage, sowie den Fischwasserpächter zu hören. Auf die öffentliche Bekanntmachung kann dann verzichtet weden, wenn der Unternehmer darum nachsucht. Die Unterlagen müssen in dreifacher Fertigung vorgelegt werden. I[n] V[ertretung] Auf dem Schreiben finden wir links unten zwei Vermerke. Nachdem zum gesetzten Termin kein Gesuch eingeht, bringt sich das Landratsamt beim Bürgermeister in Erinnerung: Unter dem Datum 9. Apr. 1942 steht handschriftlich "Bü[rgermeister] an Erl[edigung] erinnern". | |
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Darauf wird Emil Lautenschlager zum Bürgermeisteramt einbestellt mit folgendem Ergebnis: Stadt Leonberg Niederschrift Betreff: Wasserbenützungsanlage T Nr. 25 Getreidemühle sog. "Lahrensmühle" des Emil Lautenschlager Es erscheint Emil Lautenschlager, Besitzer der Lahrensmühle in Leonberg Eltingen Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Die Zeit vergeht, das Landratsamt trägt einen weiteren Vermerk auf dem Brief vom 13. Januar ein mit Datum 9. Mai 1942 "Bü wiederh[olt] erinnern". | |
Die Stellungnahme des Bürgermeisters erfolgt am 13. Mai: -Nr. 3815 - in Vorlage. Das Vorbringen des Lautenschlager ist richtig. Ich halte die gegenwärtige Zeit nicht angebracht, derartige Anstände zu erledigen. Leonberg, den 13. Mai 1942 Aus dem bisherigen Schriftwechwel erkennen wir schon, dass der Bürgermeister eine eher pragmatische Einstellung zu diesem Vorgang hat. |
Darauf
hin wendet sich das Landratsamt direkt an Emil Lautenschlager. Der
Entwurf geht wieder zu den Akten, das Schreiben an den Müller: Der Landrat Nr. 3815 An Herrn Emil Lautenschlager Betreff: Ihre Wasserbenützungsanlage T Nr. 25 Zur Regelung Ihrer Wasserschauangelegenheit ersuche ich Sie, am kommenden Donnerstag, den 21. Mai vormittags 11 Uhr sich auf dem Landratsamt, Zimmer Nr. 5, einzufinden. Im Auftrag: | |
Hierzu erhält der Eltinger Wasserbautechniker Albert Heinz die erforderlichen Unterlagen gegen Quittung vom Landratsamt ausgehändigt:
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Der Landrat in Leonberg. Den Empfang der Verleihungs- und Genehmigungsurkunde sowie der Beschreibung der Werksanlage /13 u. 17 1-A.) von Triebwerk Nr. 25 des Emil Lautenschlager in Leonberg-Eltingen zum Zwecke der Herstellung eines Belassungsgesuches bescheinigt: Es folgt noch ein handschriftlicher Eintrag mit Datumsstempel 8. Juni 1942: Ich habe Heinz an Hand eines Vorgangs (Tonmühle Ditzingen) über die Art der notwendigen Unterlagen belehrt, er wird das Gesuch direkt hier einreichen. Und zum Zeichen, dass es jetzt zügig gehen muss, steht handschriftlich noch darunter: W[ieder]V[orlage] 1.7.42. | |
Für Albert Heinz ist die Erstellung der Genehmigungsunterlagen auch kein Problem, denn bereits am 13.6.1942 kann er die erforderliche Zeichnung und die zugehörige Beschreibung vorlegen:
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Kreis Leonberg. Beschreibung über die Wasserbenützungsanlage T Nr. 25, Getreidemühle, sog. "Lahrensmühle," des Emil Lautenschlager, Mühlenbesitzer, Lbg./Eltingen. Bei der vorgenommenen Wasserschau im Okt. 1937, wurden an dem oben bezeichneten Triebwerk einige Änderungen gegenüber der Genehmigung vom Dez. 1912. (N12551) festgestellt. Die Änderungen beziehen sich ausschliesslich auf das ca. 38 m. Oberhalb dem Triebwerk gelegenen Übereich. Daselbst wurde die 0,15 m. hohe hölzerne Fallenschwelle entfernt und ein abnehmbarer Bretteraufsatz angebracht, so dass eine Gesamt-Übereichfallenhöhe mit 1,05 m. vorhanden ist, gegenüber 0,70 m. Der Genehmigungsurkunde, und in Bezug auf das Sicherheitszeichen (Eichklammer an dem Mühlengebäude Nr. 230 vom Jahre 1767) auf –1,31 m. Gegenüber –1,49 m. zu liegen kommt. Ferner wurde die Übereichfallenbreite 1,37 m., gegenüber 1,42 m. ausgeführt und die Kanalufermauern links und rechts der Übereich-Falle aus Beton hergestellt. Die rohe Wasserkraft beträgt demnach bei einer Wassermenge von 130 l/sec. Und einem Nutzgefälle von nunmehr 3,79 m. = 130 x 3,79 : 75 = 6,569 rd. 6,57 PS. Gegenüber 6,30 P.S. bisher. Aus beiliegenden Plänen gehen die Änderungen hervor und entsprechen dem heutigen Zustand. Anerkannt: Gef[ertigt] Hier wird die Leistungssteigerung beim Namen genannt. Das von Emil Lautenschlager betriebene "Mühlen-Tuning" bringt eher bescheidene Ergebnisse hervor, nämlich 0,27 PS oder knapp 4,3%. | |
Die Post aus Stuttgart hat den Herrn Regierungsinspektor Schmid wohl nicht sehr erfreut, denn die Genehmigung rückt in die Ferne:
Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung An den Auf den Bericht vom 1. August 1942, Nr. 3820-446-42. Beil. /1-20 (/12 u. 13 je vierfach), | In seiner Antragsbeschreibung vom 13. Juni 1942, /13 landr. Akten, bemerkt der Besitzer der „Lahrensmühle“ T Nr. 25, Emil Lautenschlager in Leonberg-Eltingen, dass sich die Änerungen an seiner Wasserbenützungsanlage, um deren Genehmigung er nachsuche, ausschliesslich auf die rd. 38 m. Oberhalb des Triebwerks gelegene Übereichfalle beziehen. Dabei gibt er die neue Höhenlage der Oberkante dieser Übereichfalle zu –1,31 m unter der Oberkante der Eichklammer vom Jahre 1767 auf der südwestlichen Seite des Mühlgebäudes und das Nutzgefälle am Werk zu 3,79 m an, während ein solches von nur 3,61 m genehmigt ist. Ein Nutzgefälle von 3,79 m am Werk könnte nur dann erreicht werden, wenn neben der Übereichfalle rd. 38 m oberhalb des Werks auch noch gleichzeitig die 0,90 m weite Leeerlauffalle unmittelbar beim Werk erhöht und die Wehroberkante, die bisher in der Höhenlage –1,40 m bis –1,56 m unter dem Festpunkt genehmigt ist, entsprechend höher gelegt würde. Die Gesuchsunterlagen sind demnach durchaus ungenügend und wenn der Unternehmer sein Gesuch weiter verfolgen will, entsprechend umzuarbeiten. Wenn der Unternehmer tatsächlich um die Verleihung des Rechts einer Stauerhöhung an seiner Wasserbenützungsanlage nachsuchen sollte, könnte von einer öffentlichen Bekanntmachung nicht abgesehen werden. Eine öffentliche Bekanntmachung erscheint aber während des Kriegs nicht angezeigt, da nicht alle Beteiligte ihre Belange wahren könnten. Ich ersuche Sie daher, das flusspolizeiliche Verfahren über die Dauer des Krieges einzustellen und dem Unternehmer, wenn er sein Gesuch nach dem Krieg weiter verfolgen will, die entsprechende Umarbeitung seiner Gesuchsunterlagen anheimzugeben. Für den Fall, dass aus dem unvorschriftsmässigen Zustand der Wasserbenützungsanlage T Nr. 25 des Emil Lautenschlager Anstände für andere oder die Allgemeinheit erwachsen sollten, ersuche ich, zunächst in eigener Zuständigkeit das Weitere zu veranlassen. Im Auftrag | |






































































